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extraprint UG (haftungsbeschränkt)
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Stand: 1. Januar 2021

§1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Verträge werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung geschlossen.
(2) Sie kommen zustande zwischen dem Besteller (nachfolgend: Auftraggeber) und der extraprint UG (haftungsbeschränkt), Gohla 2, 01683 Nossen, Geschäftsführer: Sabine Gierschner, Tobias Stange, Handelsregister Dresden HRB 32674 (nachfolgend: Auftragnehmer).
(3) Abweichende Regelungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers, nicht ausreichend ist die Bezugnahme des Auftragnehmers auf ein Schreiben des Auftraggebers, welches die AGB des Auftraggebers enthält.

§2. Anmeldung
(1) Bestellungen erfordern die elektronische Anmeldung des Auftraggebers. Diese hat mittels des auf der Website des Auftragnehmers vorhandenen Anmeldeformulars zu erfolgen. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(2) Zu Bestellungen berechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Kopie des Personalausweises verlangen.

§3. Vertragsschluss
(1) Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt noch kein bindendes Angebot dar. Bindendes Angebot (§ 145 BGB) ist erst die Bestellung der Ware oder Leistung durch den Auftraggeber, welche durch „Zahlungspflichtig bestellen“ ausgelöst wird. Die Vertragsannahme und der damit einhergehende Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, nachdem der Auftraggeber die Druckdaten übermittelt hat. Die automatisch per E-Mail versandte Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
(2) Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische, radikale oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben.
(4) Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Jedem Änderungswunsch ist ein Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Herstellung und Lieferung der geänderten Drucksachen. Der Auftragnehmer hat das Recht, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt der Auftragnehmer das Angebot an, so können zusätzliche Kosten für den Auftraggeber entstehen, die im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt werden.

§4. Lieferung, Versand
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Auftragnehmer an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.
(2) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt stets der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang erst mit der Übergabe der Ware an diesen. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(4) Die Lieferung erfolgt Frei Haus innerhalb Deutschlands mit Ausnahme von Helgoland und das Gebiet von Büsingen. Frei Haus bedeutet bei Frachtware bis an die erste verschließbare Haustüre, sofern der Weg ebenerdig ist, ansonsten gilt frei Bordsteinkante.
(5) Die Lieferfristen hängen von der einzelnen Bestellung ab und ergeben sich aus den zu den Waren- und Leistungsbeschreibungen jeweils gemachten Ausführungen. Die Lieferfristen beginnen mit vollständigem Eingang druckfähiger Daten, Produktionsfreigabe und vollständigem Zahlungseingang, so weit dies nicht anders vereinbart ist.
(6) Die Angabe der Lieferzeit in Arbeitstagen umfasst die Werktage Montag bis Freitag. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn dies vom Auftragnehmer als Fixtermin schriftlich bestätigt ist.
(7) Gesetzliche Feiertage oder innerhalb Deutschlands unterschiedliche Feiertage wirken sich auf die Lieferzeit aus und führen ggf. zu einer Verschiebung der Lieferung. 
(8) Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers oder Spediteurs – wie z.B. Streik, ?Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 
(9) Der Auftragnehmer erfüllt die ihm im Rahmen der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten. Für private Endverbraucher handelt es sich bei den mit der Ware mitgelieferten Transportverpackungen um lizensierte Produkte. Bei Geschäftskunden geht der Auftragnehmer, sofern nicht schriftlich eine anderweitige Anzeige erfolgt, von einer unentgeltlichen Standort-Entsorgung durch den Auftraggeber aus. Ansonsten können die Transportverpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware zurückgegeben werden, wenn sie sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sind.

§5. Preise, Versandkosten
(1) Bestellungen werden zu dem am Tag des Eingangs der Bestellung gültigen Preis ausgeführt. Sämtliche Preise sind Endpreise inklusive Versandkosten, exklusive ausgewiesene Extrakosten und verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzlichen Umsatzsteuern. 
(2) Fallen, wie z. B. beim Versand in Länder außerhalb der EU, Zölle und andere Gebühren an, trägt diese der Auftraggeber.
(3) Alle genannten Preise gelten generell unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und spätestens eine Woche nach dem Eingang der Bestellung die Übermittlung von druckfähigen Daten erfolgt. Druckfähige Daten sind dabei solche, die den Vorgaben der „Druckdaten-Info“ entsprechen, die auf der Internetseite aufgeführt werden.
(4) Gilt für das Druckerzeugnis ein ermäßigter Steuersatz von zurzeit 7 %, hat der Auftraggeber die dafür erforderlichen Voraussetzungen spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Druckdaten anzuzeigen. Nach dieser Frist kann der ermäßigte Steuersatz mangels Vorlage der Druckdaten nicht mehr berücksichtigt werden. Aufgrund der einzelfallbezogenen aufwendigen Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen sowie der Kosten für die Archivierung wird ein Aufwendungsersatz in Höhe von 25 Euro zzgl. Umsatzsteuer je Auftrag berechnet. Dies gilt auch dann, wenn das Prüfungsergebnis die Abrechnung zum ermäßigten Steuersatz verneint. Das Prüfungsergebnis kann – außer bei offensichtlichen Fehlern – nicht angefochten werden. Um eine verzögerungsfreie Produktion zu gewährleisten, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass sämtliche Leistungen zunächst zum Regelsteuersatz von derzeit 19% abgerechnet werden. Bei Aufträgen die nach entsprechender Prüfung zum ermäßigten Steuersatz von 7% abgerechnet werden, wird eine korrigierte Abrechnung zugeschickt und der Differenzbetrag abzüglich der o.g. Aufwendungen dem Auftraggeber zurückerstattet.
(5) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Produktionskosten im Falle einer Stornierung werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet. 
(6) Proofs und Änderung übermittelter Daten oder ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden zusätzlich berechnet.
(7) Bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der Lieferadresse werden die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt, wenn dafür zusätzliche Kosten entstehen. Ebenso werden die Kosten für eine Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit separat in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.

§6. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist dem Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.

§7. Zahlung
(1) Der Kaufpreis/die Vergütung wird sofort mit Bestellung zur Zahlung fällig, so weit sich nicht aus der Zahlungsart etwas anderes ergibt. Portovorauszahlungen werden gesondert berechnet und vorab fällig.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers mittels einer der im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsarten. Portokosten können auch per Deutsche Post postcard-ID beglichen werden.
(3) Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
(4) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, im Übrigen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer oder höherer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
(5) Auftraggeber, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Bestellung angeben, erklären hiermit ausdrücklich, dass die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für sämtliche Bestellungen, auch für nachfolgende, gelten soll. Dies gilt solange, bis gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich angezeigt wird, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine Verwendung mehr finden soll.

§8. WIDERRUFSRECHT und Ausschluss des Widerrufs bei Verbraucherverträgen
DER AUFTRAGGEBER, DER VERBRAUCHER IST, HAT EIN WIDERRUFSRECHT, ES SEI DENN, ES SIND WAREN ZU LIEFERN, 
– DIE NACH SPEZIFIKATION DES AUFTRAGGEBERS ANGEFERTIGT ODER AUF DESSEN PERSÖNLICHE BEDÜRFNISSE ZUGESCHNITTEN SIND,
– DIE AUF GRUND IHER BESCHAFFENHEIT FÜR DIE RÜCKSENDUNG UNGEEIGNET SIND, SCHNELL VERDERBEN KÖNNEN ODER DEREN VERFALLDATUM ÜBERSCHRITTEN WURDE.
EIN WIDERRUFSRECHT BESTEHT AUCH DANN NICHT, WENN ZEITUNGEN, ZEITSCHRIFTEN UND ILLUSTRIERTE ZU LIEFERN SIND. 
IM FALL DES WIDERRUFS HAT DER AUFTRAGGEBER DIE KOSTEN DER RÜCKSENDUNG ZU TRAGEN, WENN DIE GELIEFERTE WARE DER BESTELLTEN ENTSPRICHT UND DER PREIS DER ZURÜCKZUSENDENDEN SACHE EINEN BETRAG VON 40 EURO NICHT ÜBERSTEIGT. DAS GILT AUCH, WENN DER AUFTRAGGEBER BEI EINEM HÖHEREN PREIS DER SACHE ZUM ZEITPUNKT DES WIDERRUFS NOCH NICHT DIE GEGENLEISTUNG ODER EINE VERTRAGLICH VEREINBARTE TEILZAHLUNG ERBRACHT HAT. ANDERNFALLS IST DIE RÜCKSENDUNG FÜR DEN AUFTRAGGEBER KOSTENFREI. 
WEGEN DER VORAUSSETZUNGEN UND RECHTSFOLGEN DES WIDERRUFSRECHTS WIRD AUF DIE WIDERRUFSBELEHRUNG IM ANHANG I VERWIESEN.

§9. Aufrechnung; Zurückbehaltung
Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur berechtigt, sofern sein fälliger Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§10. Druckdaten, Produktionsfreigabe, Prüfungspflicht
(1) Der Auftragnehmer führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten sowie mit solchen Spezifikationen zu übermitteln, wie sie in den Kundeninformationen – insbesondere unter dem Punkt „Druckdaten“ – genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen wird ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
(2) Die Produktionsfreigabe durch den Auftraggeber erfolgt mit Übermittlung der Druckdaten. Für den Fall der zusätzlichen Bestellung des aufpreispflichtige Sonderservice „Proof“, erfolgt die Produktionsfreigabe nach schriftlicher Bestätigung (auch per Fax oder eMail) durch den Auftraggeber. Bei personalisierten Lettershop-Produkten erhält der Auftraggeber eine Muster-PDF der Personalisierung; die Produktionsfreigabe der im Zusammenhang mit der Personalisierung stehenden Verarbeitungen erfolgt mit schriftlicher Bestätigung (auch per Fax und eMail) durch den Auftraggeber.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an den Auftragnehmer sorgfältig zu prüfen. Eine Überprüfung durch den Auftragnehmer
hinsichtlich Orthographie, Platzierung, Seitenanordnung o.ä findet nicht statt.
(4) Dem Auftraggeber stehen zwei Möglichkeiten zur Überprüfung seiner Druckdaten im Sinne der Vorgaben durch den Auftragnehmer zur Verfügung. Im Rahmen des kostenfreien, immer eingeschlossenen Service „Datencheck inkl.“ werden die Druckdaten auf generelle Druckfähigkeit geprüft. Im Rahmen des aufpreispflichtigen Sonderservice „Datencheck extra“ wird zusätzlich die Qualität der Druckdaten für ein optimales Druckergebnis überprüft. Der genaue Umfang von Basis- und Profi-Datencheck ist in den Druckdaten-Info unter „Druckdaten“ ersichtlich.
(5) Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung ist der Auftraggeber so dann verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten zu liefern bzw. die Daten durch den Auftragnehmer im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zulassen oder auf sein eigenes Risiko den Auftraggeber unbenommen, den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen oder den Auftrag kostenpflichtig zu stornieren.
(6) Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet, was ggf. eine unvermeidbare Konvertierung beinhaltet. Sofern daraus Fehler entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
(7) Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druckdaten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
(8) Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann der Auftragnehmer die Daten konvertieren. Die Haftung für daraus resultierende Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.

§11. Beanstandungen/Gewährleistungen
(1) Ist die Leistung bzw. die gelieferte Ware mangelhaft, gelten vorbehaltlich des § 12 die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
(2) Offensichtliche Mängel sind binnen einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Reklamationsanzeige beinhaltet zwingend die schriftliche Zusendung des Reklamationsformulars bzw. der dort abgefragten Informationen sowie fünf Muster per Post.
(3) Sollten bei Lieferung Transportschäden offensichtlich sein, so hat der Auftraggeber diese Fehler sofort dem Auftragnehmer gegenüber bzw. gegenüber dem Auslieferer zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat bei Verbrauchern keine Auswirkung auf die gesetzlichen Ansprüche, sondern dient dann der Beweissicherung.
(4) Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für den CMYK-Modus, die Auflösung, Schriften, Formate o.ä.
(5) Die Angaben des Auftragnehmers sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Leistung. Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen zulässig. Insbesondere bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren sind geringfügige Farbabweichungen kein Mangel. 
Dies gilt insbesondere bei:
• geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
• geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
• geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
• geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom offenen oder gefalzten Endformat); insbesondere bei Broschüren, Bücher mit Rückendraht- oder Ringösenheftung bis zu 4 mm vom Endformat, alle übrigen Broschüren und Bücher bis zu 2 mm vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 1mm vom Endformat),
• geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Broschüren,
• geringfügigem Versatz (bis zu 0,5 mm) des partiellen UV-Lackes zum Druckmotiv.
Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
(6) Ferner ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
(7) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
(8) Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen. 
(9) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. 
(10) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können wegen Geringfügigkeit der Abweichung nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, in allen anderen Fällen auf 15 %. Davon ausgenommen sind Lieferungen an Verbraucher.

§12. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet 
– für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und 
– für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden, 
auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
(2) Der Auftragnehmer haftet ferner
– bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer haftet schließlich
– bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie 
– bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.

§13. Rücktritt/Kündigung
(1) Für den Fall der Kündigung des Vertrags wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (§ 643 BGB) durch den Auftragnehmer, insbesondere wegen fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten nach Basis- bzw. Datencheck extra und Fristsetzung bzw. fehlender Druckfreigabe, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer eine Entschädigungszahlung in Höhe von 2 % der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 10 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) zu zahlen. Die Kosten für den ggf. beauftragten Sonderservice „Datencheck extra“ sowie für gewünschte Korrekturabzüge sind zusätzlich zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall dem Auftragnehmer Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch dem Auftragnehmer bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.
(2) Vor Zusendung einer Auftragsbestätigung hat der Auftragnehmer das Recht die Bestellung des Auftraggebers zu löschen, sofern binnen vier Wochen keine Übermittlung von druckreifen Druckdaten erfolgt ist.
(3) Eine Entschädigungszahlung seitens des Auftraggebers ist ferner dann zu leisten, wenn der Auftraggeber den Vertrag unter den Bedingungen nach Ablauf der kostenfreien Stornofrist kündigt bzw. storniert. Eine kostenfreie Stornierung einer Bestellung durch den Auftraggeber ist nur bis zum Versand der Auftragsbestätigung per E-Mail (Vertragsschluss) möglich.
(4) Bis zur Druckfreigabe gilt die genannte Entschädigungsregelung in Höhe von 2 % der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 10 Euro (zzgl. Umsatzsteuer).
(5) Nach erfolgter Druckfreigabe ist der laufende Herstellungsprozess unumkehrbar, daher ist die erbrachte Leistung in Höhe von 97 % der Auftragssumme zu entschädigen, zuzüglich ggf. bereits geleisteter Dienste wie „Datencheck extra“ und/oder Korrekturabzüge. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall dem Auftragnehmer Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch dem Auftragnehmer bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.
(6) Mit Abgabe der verbindlichen Stornierungserklärung stimmt der Auftraggeber der Entsorgung der im Herstellungsprozess befindlichen Ware zu. Für die Entsorgung fallen keine Kosten an. Der Auftragnehmer ist daher nach Stornierung / Kündigung nicht zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit hinsichtlich des Vermögens des Auftraggebers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder der Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

§14. Elektronische Rechnung
Der Auftraggeber stimmt einer auf elektronischem Wege übermittelten Rechnung zu.

§15. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§16. Verjährung
(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung verjähren vorbehaltlich der §§ 444, 639 BGB in zwei Jahren, beginnend mit der Ablieferung der Ware. Schadensersatzansprüche wegen Mangelhaftigkeit verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware, es sei denn, sie begründen eine Haftung nach § 11 Abs. 1 bis 3. § 11 Abs. 1 bis 3 unterfallende Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
(2) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren in zwei Jahren. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§17. Datenherausgabe; Archivierung
(1) Dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags übermittelte Daten, Datenträger und ähnliche Materialien werden nicht zurückgegeben, sondern nach Vertragserfüllung vernichtet, es sei denn, der Auftraggeber vereinbart mit dem Auftragnehmer ihre Archivierung gem. Abs. 2 oder äußert den ausdrücklichen Wunsch zur Rücksendung. Die Kosten der Rücksendung trägt in dem Fall der Auftraggeber.
(2) Die übermittelten Daten, Datenträger und ähnlichen Materialien werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Materialien versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

§18. Handelsbrauch/Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte
(1) Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern keine abweichender Auftrag erteilt wurde.
(2) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer in derartigen Fällen von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.

§19. Datenschutz
(1) Sämtliche vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden vom Auftragnehmer ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert.
(2) Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses vonnöten sind, werden – etwa zur Zustellung von Waren an die vom Auftraggeber angegebene Adresse – ausschließlich zur Abwicklung der mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge erhoben und verwendet und dürfen zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung herangezogen werden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Erhoben und verwendet werden überdies solche personenbezogenen Daten des Auftraggebers, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote des Auftragnehmers zu ermöglichen und abzurechnen. Zu Letzteren gehören insbesondere die Merkmale zur Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die vom Auftraggeber in Anspruch genommenen Telemedien.

§20. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Schlussbestimmung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, bleiben unberührt.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Firmensitz des Auftragnehmers in 01683 Nossen. Zuständig ist das Gericht am Firmensitz des Auftragnehmers auch, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen. 


———— Anhang I ————

Kundeninformationen und Widerrufsbelehrung
Soweit Sie auf unserer Homepage Waren bestellen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:
(1) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
(2) Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen unseres Internetangebots.
(3) Die Präsentation unserer Waren stellt kein bindendes Angebot dar. Erst die Bestellung einer Ware durch Sie ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Der Zugang Ihrer Bestellung wird automatisch per E-Mail bestätigt. Im Falle der Annahme ihres Angebots versenden wir an Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung. Damit kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande.
(4) Etwaige Eingabefehler bei der Abgabe Ihrer Bestellung können Sie bei der abschließenden Bestätigung vor der Kasse erkennen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung der Bestellung jederzeit korrigieren.
(5) Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Steuern. Nicht enthalten sind die von Ihnen zu tragenden Versandkosten, die jeweils bei der Waren- bzw. Leistungsbeschreibung aufgeführt sind. Ausführliche Informationen enthält § 5 der AGB.
(6) Der Kaufpreis/die Vergütung wird mit Vertragsschluss fällig. Die Zahlung der Ware erfolgt nach Ihrer Wahl mittels einer der im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsarten.
(7) Für den Fall, dass Sie Verbraucher sind, haben Sie ein Widerrufsrecht:

WIDERRUFSBELEHRUNG
WIDERRUFSRECHT
SIE KÖNNEN IHRE VERTRAGSERKLÄRUNG INNERHALB VON 14 TAGEN OHNE ANGABE VON GRÜNDEN IN TEXTFORM (Z. B. BRIEF, FAX, E-MAIL) ODER – WENN IHNEN DIE SACHE VOR FRISTABLAUF ÜBERLASSEN WIRD – DURCH RÜCKSENDUNG DER SACHE WIDERRUFEN. DIE FRIST BEGINNT NACH ERHALT DIESER BELEHRUNG IN TEXTFORM, JEDOCH NICHT VOR EINGANG DER WARE BEIM EMPFÄNGER (BEI DER WIEDERKEHRENDEN LIEFERUNG GLEICHARTIGER WAREN NICHT VOR EINGANG DER ERSTEN TEILLIEFERUNG) UND AUCH NICHT VOR ERFÜLLUNG UNSERER INFORMATIONSPFLICHTEN GEMÄß ARTIKEL 246 § 2 IN VERBINDUNG MIT § 1 ABS. 1 UND 2 EGBGB SOWIE UNSERER PFLICHTEN GEMÄß § 312G ABS. 1 SATZ 1 BGB IN VERBINDUNG MIT ARTIKEL 246 § 3 EGBGB. ZUR WAHRUNG DER WIDERRUFSFRIST GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG DES WIDERRUFS ODER DER SACHE. DER WIDERRUF IST ZU RICHTEN AN:

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DAS WIDERRUFSRECHT BESTEHT NICHT, WENN DER AUFTRAGNEHMER WAREN ZU LIEFERN HAT, DIE NACH SPEZIFIKATION DES AUFTRAGGEBERS ANGEFERTIGT ODER AUF DESSEN PERSÖNLICHE BEDÜRFNISSE ZUGESCHNITTEN SIND ODER WAREN ZU LIEFERN SIND, DIE AUF GRUND IHER BESCHAFFENHEIT FÜR DIE RÜCKSENDUNG UNGEEIGNET SIND, SCHNELL VERDERBEN KÖNNEN ODER DEREN VERFALLDATUM ÜBERSCHRITTEN WÜRDE. EIN WIDERRUFSRECHT BESTEHT AUCH DANN NICHT, WENN ZEITUNGEN, ZEITSCHRIFTEN UND ILLUSTRIERTE ZU LIEFERN SIND.
WIDERRUFSFOLGEN
IM FALLE EINES WIRKSAMEN WIDERRUFS SIND DIE BEIDERSEITS EMPFANGENEN LEISTUNGEN ZURÜCKZUGEWÄHREN UND GGF. GEZOGENE NUTZUNGEN (Z.B. ZINSEN) HERAUSZUGEBEN. KÖNNEN SIE UNS DIE EMPFANGENE LEISTUNG GANZ ODER TEILWEISE NICHT ODER NUR IN VERSCHLECHTERTEM ZUSTAND ZURÜCKGEWÄHREN, MÜSSEN SIE UNS INSOWEIT GGF.WERTERSATZ LEISTEN. FÜR DIE VERSCHLECHTERUNG DER SACHE UND FÜR GEZOGENE NUTZUNGEN MÜSSEN SIE WERTERSATZ NUR LEISTEN, SOWEIT DIE NUTZUNGEN ODER DIE VERSCHLECHTERUNG AUF EINEN UMGANG MIT DER SACHE ZURÜCKZUFÜHREN IST, DER ÜBER DIE PRÜFUNG DER EIGENSCHAFTEN UND DER FUNKTIONSWEISE HINAUSGEHT. UNTER „PRÜFUNG DER EIGENSCHAFTEN UND DER FUNKTIONSWEISE“ VERSTEHT MAN DAS TESTEN UND AUSPROBIEREN DER JEWEILIGEN WARE, WIE ES ETWA IM LADENGESCHÄFT MÖGLICH UND ÜBLICH IST. PAKETVERSANDFÄHIGE SACHEN SIND AUF UNSERE GEFAHR ZURÜCKZUSENDEN. SIE HABEN DIE REGELMÄßIGEN KOSTEN DER RÜCKSENDUNG ZU TRAGEN, WENN DIE GELIEFERTE WARE DER BESTELLTEN ENTSPRICHT UND WENN DER PREIS DER ZURÜCKZUSENDENDEN SACHE EINEN BETRAG VON 40 EURO NICHT ÜBERSTEIGT ODER WENN SIE BEI EINEM HÖHEREN PREIS DER SACHE ZUM ZEITPUNKT DES WIDERRUFS NOCH NICHT DIE GEGENLEISTUNG ODER EINE VERTRAGLICH VEREINBARTE TEILZAHLUNG ERBRACHT HABEN. ANDERNFALLS IST DIE RÜCKSENDUNG FÜR SIE KOSTENFREI. NICHT PAKETVERSANDFÄHIGE SACHEN WERDEN BEI IHNEN ABGEHOLT. VERPFLICHTUNGEN ZUR ERSTATTUNG VON ZAHLUNGEN MÜSSEN INNERHALB VON 30 TAGEN ERFÜLLT WERDEN. DIE FRIST BEGINNT FÜR SIE MIT DER ABSENDUNG IHRER WIDERRUFSERKLÄRUNG ODER DER SACHE, FÜR UNS MIT DEREN EMPFANG.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

(8) Die für die Abwicklung des Vertrags zwischen Ihnen und uns benötigten Daten werden von uns gespeichert und sind für Sie jederzeit zugänglich. Insoweit verweisen wir auf die Regelung des Datenschutzes in unseren AGB.
(9) Im Übrigen verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

extraprint UG (haftungsbeschränkt)
Gohla 2, 01683 Nossen
Geschäftsführer: Sabine Gierschner, Tobias Stange
Tel. 035242/969 00
Fax. 035242/969 000
eMail: info@extraprint.de
Web. www.extraprint.de
Handelsregister Dresden HRB 32674
UStID DE291695460


———— Anhang II ————

Datenschutzerklärung
Nachstehend informieren wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten. Der Datenschutz und der Schutz Ihrer Privatsphäre sind uns besonders wichtig. Deshalb erheben, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Ihre personenbezogenen Daten, die wir für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses benötigen, erheben und verwenden wir lediglich zur Abwicklung der mit Ihnen geschlossenen Verträge; auch ziehen wir diese für Werbung auf dem Postwege heran, sofern Sie nicht widersprechen. Schließlich verwenden und erheben wir solche personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um Ihnen die Inanspruchnahme unserer Angebote zu ermöglichen und abzurechnen. Zu Letzteren gehören insbesondere die Merkmale zur Ihrer Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn, Ende und Umfang der jeweiligen Nutzung sowie Angaben über die von Ihnen in Anspruch genommenen Telemedien.

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigungen sowie im Falle des Widerspruchs oder Widerrufs erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an:

extraprint UG (haftungsbeschränkt)
Gohla 2, 01683 Nossen
Herr Tobias Stange
Tel. 035242/969 00
Fax. 035242/969 000
eMail: info@extraprint.de

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